veröffentlicht am 23.10.2015 unter http://drogenschulen.blogspot.de/2015/04/thesen-drogpol.html
Letzte Überarbeitung: 29.09.2021

(Thesen haben keinen Anspruch auf Wahrheit sondern fordern ihre Beschäftigung heraus. Eine begründete Korrektur ist soviel wert wie eine begründete Zustimmung. Nicht alles muss auf Zustimmung aus sein.)



100 Thesen zur aktuellen Drogenpolitik
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Handout für Politiker und Laien, Skeptiker und Interessierte
01-35: allgemein, 36-62: bzgl. Jugend, Gesellschaft, Gesundheit, 63-100: Grundreche prinzipiell, praktisch.
 (A => B heisst 'Wenn A, dann B' oder 'B, weil A')

01  Das Wissen um Rauschmittel ist untilgbar.
02  Rausch ist in der Sache akzeptiert.
03  Nur die Liste der verbotenen Rauschmittel wächst.
<=> 03.1  Es gibt kein politisches Interesse an nebenwirkungsärmeren Drogen als den legalen.
04  Verbotskriterium ist Beliebtheit.
05  Drogen gehören zu den wertvollsten Rohstoffen.
<= 05.1  Rauschmittel könnten Währungen decken.
06  Alle Menschen begehren Angenehmes.
07  Alle Menschen sind individuell.
=> 07.1  Drogenpräferenz ist Geschmackssache.
 <=> 07.2  Es gibt keine objektive Maxime gegen spezifischen Gebrauch.
  => 07.3  Es gibt keine überzeugende Strategie gegen die Nachfrage von Verbotenem.
   => 07.4  Das BtMG ist dogmatistisch.
08  Politik wird von persönlicher Ablehnung regiert.
<=> 08.1  Politik züchtigt und unterdrückt.
<=> 08.2  Politik harmoniert mit totalitären Kalkülen.
09  Politik verdrängt Verantwortung über seine Bürger.
<=> 09.1  Politik wählt eine simple Lösung für ein komplexes Problem.
10  Genügend gereizte Dealermotive sind mit dem Gesetz nicht aufzuhalten.
=> 10.1 Ein rentables Verbot braucht rigide Kontrolle.
11  Telekommunikationsüberwachung hat ihren größten Nutzen für das BtMG.
=> 11.1  Verkehrsdatenspeicherung hat ihren größten Zweck im BtMG.
12  Strafverfolgung beschäftigen Drogendelikte wesentlich.
<= 12.1 Das Verbot eröffnet Bekämpfung von Bösem wesentlich.
13  Erfolge gegen die hohe organisierte Kriminalität sind Mangelware.
<=> 13.1  Der Anteil sichergestellter Drogen fällt bescheiden aus.
<=> 13.2  Der Uno-Plan einer drogenkargen Welt bis 2008 bleibt misslungen.
 => 13.3  Exekutive Akte beeinflussen die Rauschmittelwirtschaft mäßig.
14  Missbräuchlicher Konsum ist straffrei.
=> 14.1  Selbstschädigung stellt kein geringeres Rechtsgut dar als Selbstbestimmung.
15  Privilegierte lassen besitzen.
16  Dealer handeln Strafablass.
17  Das Verbotskonzept ist nicht jünger als erste christliche Sittenkontrolle.
18  Der Traditionsbonus des Alkohols fußt auf Teufelsstigmen.
19  Das Verbot lenkt Rauschbefriedigung auf Alkohol.
20  Alkohol hat Fanatismus gedient.
<= 20.1  Alkohol hat am Niedergang von Naturvölkern mitgewirkt.
<= 20.2  Alkohol hat Willfährigkeit und Sadismus von und durch Nazis verschärft.
21  Alkoholmissbrauch hat kein Bezugshemmnis zur Folge.
22  Straftaten unter Alkohol können wie ehrenwerter erscheinen.
23  Drogenpolitik misst sich am Schadensvolumen.
24  Eingriffe in Grundrechte sind schädlich.
25  Gezielte Repression reguliert gerechter als generelle.
26  Das Maß der Repression bestimmt Gewinne und Charakter am Schwarzmarkt.
27  Rausch ist integrativer Bestandteil des Lebens.
<= 27.1  Traum, Fieber, Liebe, Orgasmus sind biogene Räusche.
28  Drogen erweitern das Bewusstsein vom Bewusstsein.
=> 28.1  Drogen liefern erkenntnisbedingende, persönlichkeitsbereichernde Unterschiede.
=> 28.2  Drogen sind ein bedeutender Faktor in der Menschheitsentwicklung.
29  Psychische Erkrankungen sind erforschbare, dämpfbare Unfälle.
30  Sucht ist eine universale, wertneutrale Gegenwillenschwäche.
31  Drogensucht ist ein Konsumenten-, kein Substanzproblem.
32  Suchtprobleme resultieren aus Wertungsmissständen.
33  Intoleranz indiziert Sucht.
34  Bescheidenheit bremst Sucht.
=> 34.1  Sucht kann Bescheidenheit lehren.
35  Religion mit Toleranzproblem ist die historisch schädlichste Sucht.
<= 35.1  Religion hat Kriege begründet und verroht.


36  Das Verbot befördert den Jugendstrich (<= s. These 61).
37  Der real existierende Schwarzmark erschließt sich Jugendlichen leichter.
38  Propaganda streift durch Klassenzimmer.
<= 38.1  Selektive Ansichten werden allgemein aufgedrängt.
<= 38.2  Illegalität anderer Drogen signalisiert Alkohol als relativ harmlos.
39  Gewalt an unwillkommenen Minderheiten wird als positives Mittel ausgewiesen.
40  Nach eigenem Urteil strebende Jugendliche verprellt ein Erwachsenenverbot.
41  Übermäßige Abschreckung verleitet zu übermäßigen Verallgemeinerungen.

42  Das Verbot lässt sterben.
         (durch Krieg, Kriminalität, Spritzenpolitik, Fehldosierungen, Verunreinigungen, Vereinsamung)
43  Produzierende Entwicklungsländer sind am meisten betroffen.
44  Illegaler Drogenhandel finanziert Terrorismus und Kriegsmaterial erheblich.
45  Das Verbot bindet Beamte.
46  Klandestines profitiert.
47  Kriminalität prosperiert.
48  Korruption kokettiert.
49  Übergriffe Alkoholisierter haben Konjunktur.
50  Kulturelle Vielfalt verliert.
51  Hass, Misstrauen, Denunziation und Diffamierung wird Recht gegeben.
52  Vertraute Betroffener leiden mit.
<= 52.1  Überwachung trifft zu einem guten Teil Unbeteiligte.
53  Der Staat verweist Einnahmen mit Ausgaben.
54  Das Verbot ist naturwidrig und widernatürlich.
55  Drogen können Ressourcen schonen helfen.
56  Drogen können Frieden fördern.

57  Repression beeinflusst den Charakter.
<= 57.1  Aufgehaltene werden irritiert.
 <= 57.2  Das Verbot setzt geistig gefangen.
<= 57.3 Repression hinterlässt Narben.
58  Unvorbereitete sind missbrauchsgefährdeter.
<= 58.1  Drogenmündigkeitsversagung erschwert Kompetenz.
59  Illegale Ware ist schädlicher.
60  Ungewollte (bis tödliche) Überdosierungen sind wesentlich verbotsgeschuldet.
61  Hilfe findet Angewiesene unter Ausgrenzung spät.
<= Verhängnisvolles ist im Hellfeld leichter zu verhindern.
62  Angenehm empfundene Drogen haben therapeutische Qualitäten.


63  (Art. 1) Bevormundung entwürdigt.
64  (Art. 1) Das Verbot begünstigt Verführung Unbedarfter und Nötigung Abhängiger.
65  (Art. 1) Das Verbot schürt kriegerische Konflikte.
=> 65.1  Das Verbot läuft friedlichem Zusammenleben zuwider.
<= s. These 44.
66  (Art. 1) Das Verbot wird auf der Welt politisch missbraucht.
67  (Art. 2) Das Verbot behindert die Persönlichkeitserfahrung und -entfaltung.
68  (Art. 2) Das Verbot diktiert über Geschmack.
69  (Art. 2) Das Verbot versperrt Therapeutisches.
70  (Art. 2) Das Verbot hilft schwere Infekte wie HIV und Hepatitis verbreiten.
<= 70.1  Die Umsetzung des Verbots ist weltweit ein signifikanter Mortalitätsfaktor unter Missachtenden.
71  (Art. 3) Das Verbot behandelt gleiche natürliche Neigungen ungleich.
<= 71.1  Das gleich Schlechte ungleich zu strafen diskriminiert den Gestrafteren.
72  (Art. 3) Das Verbot erreicht die Gesellschaft entschieden ungleich.
73  (Art. 4) Das Verbot unterdrückt weltanschauliche Spekulationen.
74  (Art. 5) Das Verbot zügelt die freie Meinungsverschaffung.
=> 74.1  Das Verbot verordnet Selbstzensur.
75  (Art. 5) Das Verbot behelligt Kreativität und Bewusstseinsforschung.
76  (Art. 5) Das Verbot lähmt wissenschaftliche Forschung.
77  (Art. 5) Das Verbot negiert Gebrauchslehre und -belehrung.
78  (Art. 6) Das Verbot erschwert die Einschätzung möglicher Lebenspartner.
79  (Art. 6) Das Verbot belastet mit Eltern Familien.
80  (Art. 9) Das Verbot untersagt BtM-fundierte Vereinigungen.
81  (Art. 10) Das Verbot bedroht freien Gedankenaustausch.
82  (Art. 12) Das Verbot verhindert Berufe in Produktion, Handel und Praxis.
83  (Art. 13) Das Verbot ermächtigt die meisten und leichtfertigsten Wohnraumverletzungen.
84  (Art. 14) Das Verbot entzieht Erwerbs- und Eigentumsrechte.
85  (Art. 20) Das Verbot grenzt Menschen aus.
<=> 85.1  Das Verbot verpönt Pluralität.
86  Das Verbot verfolgt und bestraft vorwiegend unvorsätzliche, unzureichende Eventualität.
=> 86.1  Das Verbot schützt eventuell Grundrechte zu ihrem definitiven, umfänglichen Schaden.
=> 86.2  Das Verbot bestraft hauptsächlich Gebrauch, nicht Missbrauch.
=> 86.3  Das Verbot vertritt Kollektiv- statt Individualschuld.
=> 86.4  Das Verbot versetzt mehr Interessierte als es schützt.
87  Prävention von Eventuellem per Strafgesetz übertreibt Gewalt.
<= 87.1  Prävention per Strafgesetz ist sicheres Übel für vage Gutes.
88  Das Strafrecht ist für den Zweck des BtMG prima ratio.
=> 88.1  Das Verbot entzieht sich der praktischen Konkordanz.
=> 88.2  Das Verbot ist extrem und radikal.
89  Die Verbotspraxis überhöht Indizien zu Beweisen.
=> 89.1  Die Verbotspraxis dominiert die Unschuldsvermutung.
90  Konsumfreiheit konterkariert die liberale Rechtstradition (5:48).

91  Einschüchterung, Erniedrigung.
92  Haft, Auflagen.
93  Wohnrauminspektion, -verwüstung.
94  Überwachung, Vertrauensmissbrauch.
95  Enteignung, Geldstrafe.
96  Führerscheinentzug, MPU.
97  Berufsverhinderung, Arbeitslosigkeit.
98  Familienbelastung, Sorgerechtsentzug.
99  Misskredit im BZR.
100  Rechtsmangel.

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